Im Rahmen eines Beratungsgespräches gilt es zunächst, Ihr Anliegen rechtlich zu analysieren, um im Anschluss daran gemeinsam mit allen Beteiligten eine passende und rechtssichere Lösung zu finden. In diesem Rahmen werde ich Ihnen die für Sie in Frage kommenden rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und die mit diesen jeweils verbundenen Rechtsfolgen ausführlich erläutern. Als Notar bin ich dabei unparteilicher und unabhängiger Rechtsberater aller Beteiligten. Daraus folgt, dass ich nicht Vertreter einer einzigen Partei bin, sondern stets die Interessen aller Beteiligten gleichermaßen berücksichtige. Geht es hingegen darum, die Interessen eines Beteiligten gegen den Widerstand anderer Personen durchzusetzen, ist richtiger Ansprechpartner typischerweise ein Rechtsanwalt.
Häufig wird das Beratungsgespräch dazu führen, dass ich für Sie den Entwurf einer Urkunde erstelle. In diesem Fall sind die Kosten meiner Beratung – völlig unabhängig davon, wie umfangreich sie im Einzelfall war – in den für die Beurkundung oder Beglaubigung anfallenden Kosten bereits enthalten. Für die rechtliche Beratung entstehen Ihnen also keinerlei Mehrkosten.
Den Entwurf der Urkunde erhalten Sie – abhängig davon, wie eilig die Beurkundung ist – mehrere Tage oder Wochen vor der Beurkundung. Sollten sich Fragen, Unklarheiten oder Änderungswünsche ergeben, dürfen Sie meinem Büro diese jederzeit telefonisch oder per E-Mail übermitteln oder einen weiteren Besprechungstermin vereinbaren.