„Der kürzeste Weg zum Grundbuchamt“
Als Eigentümer einer Immobilie kann es immer wieder vorkommen, dass Sie Eintragungen oder Löschungen im Grundbuch vornehmen lassen möchten:
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Eine alte Grundschuld soll gelöscht werden, nachdem der Kredit zurückbezahlt wurde.
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Ein Leitungsrecht für ein Versorgungsunternehmen oder ein Wegerecht für den Nachbarn soll neu eingetragen werden.
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Das Wohnungsrecht für die verstorbene Großmutter soll im Grundbuch gelöscht werden.