Sollten Sie über ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag nachdenken, vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin. Im persönlichen Gespräch werden wir – selbstverständlich unter Wahrung strengster Vertraulichkeit (auch gegenüber Ihren Angehörigen) – gemeinsam Ihre individuelle Lebenssituation analysieren, um die sich daraus ergebenden Regelungsanliegen erkennen und passgenaue Antworten finden zu können.
Im Anschluss werde ich Sie ausführlich über die gesetzliche Erbfolge informieren und Ihnen die rechtlichen Konsequenzen Ihrer Wünsche sowie ggf. sinnvolle Alternativen aufzeigen. Ein wichtiger Bestandteil meiner Beratung ist überdies die Aufklärung über typischerweise problematische Themen wie das Pflichtteilsrecht, geschiedene Ehen, nichteheliche Kinder, Beteiligungen an Unternehmen oder Auslandsvermögen.
Häufig sind – gemeinsam mit einem Steuerberater – auch die steuerlichen Folgen einer Regelung zu bedenken. Das kann zu einer umfassenden Nachlassplanung einschließlich so genannter vorweggenommener Erbfolge – also Übertragungen zu Lebzeiten – und sonstigen korrespondierenden Urkunden wie Pflichtteilsverzichten führen.
Die Beratung mündet im Entwurf eines notariellen Testaments oder Erbvertrags, in dem ich Ihre individuellen Wünsche in eine passgenaue und präzise juristische Formulierung übertrage, die keinerlei Anlass für Erbstreitigkeiten bietet.
Hinweis:
Sollten Sie – etwa aufgrund einer bevorstehenden Operation, eines Auslandsaufenthalts oder einer schweren Erkrankung – eine besonders kurzfristige Beratung benötigen, teilen Sie dies bitte gleich bei der Terminvereinbarung mit. In Eilfällen kann häufig noch am selben Tag – auf Wunsch auch bei Ihnen zuhause oder in einem Krankenhaus – eine Beurkundung stattfinden.