Hat ein Verstorbener keine letztwillige Verfügung oder nur ein handschriftliches Testament hinterlassen, benötigen die Hinterbliebenen häufig einen Erbschein, um sich als Erbe ausweisen zu können (insbesondere, wenn sich eine Immobilie im Nachlass befindet).
Der Erbschein selbst wird zwar vom Nachlassgericht erteilt, der Erbscheinsantrag kann jedoch unmittelbar beim Notar unterzeichnet werden.
Ich prüfe eventuell vorhandene Testamente auf Ihre Wirksamkeit, ermittele die Erbfolge und informiere Sie, welche Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden) dem Gericht vorgelegt werden müssen. Im Anschluss bereite ich den Erbscheinsantrag für Sie vor. Nach Ihrer Unterschrift reiche ich den Antrag beim zuständigen Nachlassgericht ein und begleite das Verfahren für Sie bis zur Erteilung des Erbscheins.