Sollten Sie als Erbe in Betracht kommen, dieses Erbe jedoch nicht antreten wollen (insbesondere, weil der Nachlass überschuldet ist), ist schnelles Handeln gefragt.
Die Vorstellung, dass nur derjenige erbt, der das Erbe ausdrücklich angenommen hat, ist zwar weit verbreitet, aber falsch. Es erbt vielmehr jeder, der ein Erbe nicht rechtzeitig ausschlägt.
Die maßgebliche Frist für eine Erbausschlagung beträgt 6 Wochen (bei Wohnsitz im Ausland 6 Monate). Innerhalb dieser Frist muss die Ausschlagungserklärung beim zuständigen Nachlassgericht eingegangen sein.