Erbauseinandersetzung

„Sage nicht, du kennst einen Menschen, bevor du nicht ein Erbe mit ihm geteilt hast.“ (Johann Kaspar Lavater)

Soweit Sie mit anderen Personen gemeinsam geerbt haben, entsteht kraft Gesetzes eine sog. Erbengemeinschaft.
Soll diese einvernehmlich und nicht im Wege einer Teilungsversteigerung aufgelöst werden, ist eine Erbauseinandersetzung erforderlich.
Befinden sich im Nachlass Immobilien, ist hierfür zwingend eine notarielle Beurkundung erforderlich. Gemeinsam entwickeln wir eine Lösung, die die Interessen aller Erben wahrt, indem eine gerechte und wirtschaftlich sinnvolle Verteilung des Nachlasses herbeigeführt und unnötige Kosten vermieden werden.