Im Unternehmensrecht ist die Beteiligung des Notars immer dann vorgesehen, wenn es besonders wichtig wird, wie etwa bei der Neugründung von Gesellschaften, der Übertragung von Gesellschaftsbeteiligungen, der Liquidation einer Gesellschaft, Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen oder Geschäftsführerwechseln.
Wir stehen dabei während Ihrer gesamten unternehmerischen Tätigkeit als zuverlässiger und flexibler Partner an Ihrer Seite – bei der ausführlichen Beratung von Existenzgründern, angefangen mit der Frage nach der für Sie besten Rechtsform für Ihr Unternehmen und dem Entwurf einer rechtssicheren Satzung ebenso wie bei der zügigen notariellen Umsetzung eines von Ihrem Rechtsanwalt oder Steuerberater bereits fertig ausgearbeiteten Konzepts.
Uns ist bewusst, dass viele Maßnahmen im geschäftlichen Bereich keinen Aufschub dulden, so dass wir stets darauf eingestellt sind, die nötigen Dokumente auch sehr kurzfristig unterschriftsreif vorzubereiten. Die reibungslose Zusammenarbeit mit Ihren sonstigen rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Beratern ist für uns dabei selbstverständlich.