Das Immobilienrecht zählt zu den Schwerpunkten meiner Tätigkeit. Als Notar entwerfe und beurkunde ich Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen.
Der Gesetzgeber hat für diese Verträge aus guten Gründen den Gang zum Notar gesetzlich vorgeschrieben: Der Kauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen kein Alltagsgeschäft, sondern häufig der wirtschaftlich bedeutsamste Vertrag ihres Lebens. Er unterscheidet sich in seiner rechtlichen Ausgestaltung und den damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken erheblich von einem gewöhnlichen Kaufvertrag.
Als Notar kenne ich bewährte und rechtssichere Vertragsklauseln, die ich ständig neuen Gesetzen und Gerichtsurteilen anpasse. Aus Erfahrung weiß ich, über welche Themen sich die Beteiligten im Vorfeld eines Immobilienkaufs häufig noch keine Gedanken gemacht haben und spreche diese frühzeitig an.
Selbstverständlich nehme ich bei der Erstellung des Vertragsentwurfs auf Ihre individuellen Bedürfnisse Rücksicht und beachte die Gegebenheiten des konkreten Einzelfalles. Sie erhalten von mir daher stets eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse „maßgeschneiderte“ Lösung und nicht den einen „Standard-Kaufvertrag“.
Nach der Beurkundung übernehmen wir auch die Abwicklung des Vertrags bis zur Umschreibung der Immobilie im Grundbuch: So holen wir sämtliche notwendigen Genehmigungen ein, stellen alle nötigen Anträge beim Grundbuchamt und machen die erforderlichen Anzeigen bei der Gemeinde und dem Finanzamt. Vor allem aber stellen wir sicher, dass der Käufer erst zahlt, wenn er umfassend abgesichert ist und der Verkäufer sein Eigentum erst verliert, wenn der Kaufpreis auf seinem Konto ist.