Auch für den Fall, dass das eigene Leben zu Ende geht oder ein unumkehrbarer Bewusstseinsverlust eintritt, möchten viele Menschen den Erhalt Ihrer Selbstbestimmung sicherstellen. Die Vorstellung, an Maschinen angeschlossen auf den Tod zu warten, widerspricht dabei häufig der Vorstellung eines Sterbens in Würde.
Mit einer Patientenverfügung können Sie vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass Ihr Wille auch dann umgesetzt wird, wenn Sie ihn in der aktuellen Situation nicht mehr äußern können.
Treffen die Festlegungen in einer Patientenverfügung auf Ihre Lebens- und Behandlungssituation zu, sind sowohl die behandelnden Ärzte, als auch etwaige Bevollmächtigte an die Patientenverfügung gebunden.
Das Gesetz verlangt in formeller Hinsicht lediglich, dass die Festlegungen in einer Patientenverfügung schriftlich erfolgen (§ 1901a BGB), so dass Patientenverfügungen auch unter Zuhilfenahme eines der unzähligen Formulare errichtet werden können, die Sie etwa im Internet oder bei Ihrem Hausarzt bzw. in Krankenhäusern finden können.