Kauf und Finanzierung

Immobilien-/Grundstückskauf

Das Immobilienrecht zählt zu den Schwerpunkten meiner notariellen Tätigkeit. Ich entwerfe und beurkunde Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen.

Der Erwerb einer Immobilie ist für die meisten Menschen der wirtschaftlich bedeutendste Vertrag ihres Lebens. Er unterscheidet sich in seiner rechtlichen Gestaltung und den damit verbundenen Risiken erheblich von einem gewöhnlichen Kaufvertrag.

Als Notar kenne ich bewährte Vertragsklauseln, die ich laufend an neue Gesetze und Rechtsprechung anpasse. Aus Erfahrung weiß ich zudem, welche Themen oft übersehen werden – und spreche diese rechtzeitig an.

Sie erhalten von mir stets eine maßgeschneiderte Lösung und nicht lediglich einen „Standard-Kaufvertrag“.

Nach der Beurkundung übernehmen wir die vollständige Abwicklung bis zur Grundbucheintragung und stellen sicher, dass der Käufer erst zahlt, wenn er abgesichert ist, und der Verkäufer erst Eigentum verliert, wenn der Kaufpreis gutgeschrieben wurde.

Finanzierung und Besicherung

Die meisten Käufer finanzieren den Kaufpreis einer Immobilie über ein Kreditinstitut, das hierfür in der Regel die Eintragung eines Grundpfandrechts (Grundschuld/Hypothek) verlangt. Ihre Bank oder Sparkasse händigt Ihnen dazu Unterlagen aus („für den Notar“).

Wenn Sie uns diese Unterlagen rechtzeitig vor der Beurkundung des Kaufvertrages zur Verfügung stellen, können wir die Grundschuld direkt im Anschluss an die Beurkundung des Kaufvertrages bestellen. So sparen Sie sich einen weiteren Notartermin.

Zudem können wir uns sofort um die Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch kümmern, sodass es zu keinen Verzögerungen bei der Kaufpreiszahlung und der Umschreibung der Immobilie kommt.

Bauträger

Ein Sonderfall des Immobilienkaufvertrags ist der Bauträgervertrag. Dabei handelt es sich um einen Kaufvertrag über ein Haus oder eine Eigentumswohnung, mit der Besonderheit, dass das Gebäude erst noch vom Verkäufer als Bauträger errichtet werden muss – zumindest teilweise.

Wie die Bauerrichtung erfolgen soll, ergibt sich aus der Baubeschreibung und den Plänen. Bei der rechtlichen Gestaltung solcher Verträge sind verschiedene Besonderheiten zu beachten, die der Absicherung aller Beteiligten dienen – etwa:

  • Ratenzahlung nur nach Baufortschritt,
  • Festlegung eines verbindlichen Zeitplans und Bauumfangs,
  • sowie der Umgang mit Sonderwünschen des Käufers.

Zu all diesen Themen beraten wir Sie als Verkäufer oder Käufer und stellen sicher, dass die gegenseitigen Interessen im Vertrag gewahrt werden.

Übertragen & Verschenken

Die vorweggenommene Erbfolge

Soll ich meine Immobilie schon zu Lebzeiten auf meine Kinder überschreiben?“ – diese Frage stellen sich viele Menschen mit fortschreitendem Lebensalter und im Bewusstsein ihrer wirtschaftlichen Lebensleistung.

Die Antwort darauf ist nicht leicht, denn es schließen sich zahlreiche weitere Fragen an, etwa:

  • Wie verhindere ich, dass ich selbst „auf der Straße stehe“, sollte ein Schicksalsschlag – wie Tod oder Insolvenz – meine Kinder treffen?
  • Wie sichere ich mir lebenslange Mieteinnahmen, um im Alter versorgt zu sein?
  • Wie vermeide ich den Zugriff des Sozialhilfeträgers, falls ich pflegebedürftig werde?
  • Wie kann ich meinen Partner/meine Partnerin nach meinem Tod absichern, wenn ich die Immobilie schon heute übertrage?
  • Was passiert im Fall einer Scheidung meines Sohnes oder meiner Tochter?
  • Wie verhindere ich einen Weiterverkauf, falls es einmal zu familiären Konflikten kommt?
  • Welche Ansprüche haben weitere Kinder, wenn ich nur einem Kind bereits heute mein Haus überschreibe?

Für diese und alle weiteren Fragen im Zusammenhang mit einer Immobilienschenkung bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner. In einem ausführlichen Beratungsgespräch entwickeln wir eine individuelle Lösung, die sowohl Ihre wirtschaftliche Absicherung im Alter wahrt als auch sicherstellt, dass die Immobilie im Familienvermögen erhalten bleibt und vor Ansprüchen von Sozialhilfeträgern, pflichtteilsberechtigten Angehörigen oder Gläubigerngeschützt wird.

Ein besonderes Anliegen ist mir dabei, die gegenseitigen Erwartungen und Befürchtungen sensibel offenzulegenund durch bewährte Vertragsgestaltung abzusichern. Dabei behalte ich – in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater – stets auch die steuerlichen Aspekte im Blick. Denn gerade die mehrfache Ausnutzung steuerlicher Freibeträge ist ein wesentlicher Grund für eine frühzeitige Immobilienschenkung.

Grundbuchangelegenheiten

Als Eigentümer einer Immobilie kann es immer wieder erforderlich sein, Eintragungen oder Löschungen im Grundbuch vorzunehmen, zum Beispiel:

  • eine alte Grundschuld löschen, nachdem der Kredit zurückbezahlt wurde,
  • ein Leitungsrecht für ein Versorgungsunternehmen oder ein Wegerecht für den Nachbarn eintragen,
  • das Wohnungsrecht der verstorbenen Großmutter löschen lassen.

In all diesen – und sämtlichen weiteren – Grundbuchangelegenheiten sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner.

Wir bereiten zügig alle notwendigen Dokumente vor, beschaffen die erforderlichen Unterlagen (z. B. bei Banken) und sorgen für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung durch das Grundbuchamt.

Darüber hinaus beraten wir Sie auch zu besonderen Fragestellungen, etwa bei der Absicherung von Familienangehörigen durch Wohn- oder Nießbrauchsrechte, bei der Eintragung von Dienstbarkeiten zugunsten von Nachbarn oder Versorgungsunternehmen oder bei der Anpassung von Grundbucheintragungen an veränderte Lebenssituationen.

So stellen wir sicher, dass das Grundbuch jederzeit den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen entspricht – und Ihre Interessen bestmöglich gewahrt bleiben.