Vorsorgen
Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung
Jeder hat schon davon gehört, doch viele kümmern sich zu spät darum: Wer im Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit vermeiden möchte, dass plötzlich eine fremde Person als Berufsbetreuer über seine persönlichen und finanziellen Belange entscheidet, sollte rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erteilen. Nur so kann die von Ihnen bestimmte Vertrauensperson Sie im Ernstfall umfassend vertreten.
Da Krankheit, Unfall oder Altersfolgen oft unerwartet eintreten, sollte eine Vorsorgevollmacht nicht bis ins hohe Alter aufgeschoben werden. Spätestens dann, wenn Sie privat (Ehegatte, Kinder) oder beruflich (Geschäftspartner, Mitarbeiter) Verantwortung tragen, ist es ratsam, Vorsorge zu treffen.
Vorteile der notariellen Vollmacht
Eine notarielle Vollmacht bietet gegenüber Formularen aus dem Internet oder Broschüren entscheidende Vorteile:
- Individuelle Gestaltung: Standard-Formulare passen nur auf Standard-Fälle. Wünschen Sie besondere Regelungen – etwa zur Reihenfolge mehrerer Bevollmächtigter oder zu bestimmten Befugnissen (z. B. Kinder dürfen keine Immobilien verkaufen, der Ehegatte schon) – benötigen Sie eine maßgeschneiderte und rechtssichere Lösung.
- Rechtssicherheit: Bei privatschriftlichen Vollmachten kann im Streitfall unklar sein, ob der Unterzeichner geschäftsfähig war oder ob die Unterschrift echt ist. Gerade im hohen Alter führt dies oft zu Auseinandersetzungen.
- Sichere Verwahrung: Im Rechtsverkehr gilt nur das Original oder eine Ausfertigung. Geht eine privatschriftliche Vollmacht verloren oder wird unleserlich, muss der Vollmachtgeber eine neue unterschreiben – was im Ernstfall unmöglich sein kann. Bei notariellen Vollmachten bleibt das Original sicher in meinen Amtsräumen; Ausfertigungen können jederzeit neu erteilt werden.
- Anerkennung durch Behörden und Banken: Viele Stellen, insbesondere das Grundbuchamt, akzeptieren privatschriftliche Vollmachten nicht. Auch Banken verlangen meist notarielle Vollmachten – zusätzliche Kontovollmachten werden damit überflüssig.
- Missbrauchsschutz durch Beratung: Da Vorsorgevollmachten weitreichende Befugnisse enthalten, ist eine umfassende rechtliche Beratung unverzichtbar. Gemeinsam entwickeln wir eine Lösung, die Ihre Bedürfnisse abbildet – von enger Absicherung bis zu voller Freiheit des Bevollmächtigten.
Weitere Ergänzungen
Ihre notarielle Vorsorgevollmacht kann zugleich als Generalvollmacht ausgestaltet werden. Damit kann Ihre Vertrauensperson Sie nicht nur bei drohender Betreuung vertreten, sondern auch bei längeren Auslandsaufenthalten, Krankenhausaufenthalten oder anderen Einschränkungen.
Sinnvoll ist zudem die Registrierung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Denn eine Vollmacht hilft nur dann, wenn sie im Ernstfall auch gefunden wird – auch darum kümmern wir uns.
Ergänzend empfiehlt sich eine Betreuungsverfügung. Damit ordnen Sie verbindlich an, dass im Ausnahmefall nur eine von Ihnen bestimmte Vertrauensperson als Betreuer eingesetzt werden darf. So wird auch dann ausgeschlossen, dass ein fremder Dritter über Ihre Angelegenheiten entscheidet.
Patientenverfügung
Auch im Fall des eigenen Lebensendes oder eines unumkehrbaren Bewusstseinsverlustes möchten viele Menschen ihre Selbstbestimmung sichern. Die Vorstellung, an Maschinen angeschlossen auf den Tod zu warten, widerspricht häufig dem Wunsch nach einem Sterben in Würde.
Mit einer Patientenverfügung können Sie vorsorglich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können. So wird sichergestellt, dass Ihr Wille auch dann respektiert wird, wenn Sie ihn in der konkreten Situation nicht mehr äußern können. Treffen die Bestimmungen auf Ihre Lebens- und Behandlungssituation zu, sind sowohl die behandelnden Ärzte als auch Ihre Bevollmächtigten daran gebunden.
Rein formal verlangt das Gesetz lediglich die Schriftform (§ 1901a BGB). Deshalb können Patientenverfügungen zwar mit gängigen Formularen aus dem Internet, von Hausärzten oder Krankenhäusern erstellt werden. Angesichts der weitreichenden Konsequenzen – es geht buchstäblich um Leben und Tod – und der Tatsache, dass Sie sich im Ernstfall nicht mehr selbst äußern können, ist jedoch eine fachkundige Beratung dringend zu empfehlen.
Ich biete Ihnen an, Ihre Patientenverfügung nach Ihren individuellen Wünschen zu gestalten – sei es als einzeln beglaubigte oder beurkundete Verfügung, oder kombiniert mit einer notariellen Vorsorgevollmacht in einer Urkunde. In jedem Fall stellt die Patientenverfügung für Ihre Bevollmächtigten eine wichtige moralische Unterstützung dar: Sie entlastet sie bei schwersten Entscheidungen, indem sie klar aufzeigt, wie Sie selbst in der Situation entschieden hätten.
Gut zu wissen
Sofern Sie Ihre Patientenverfügung gemeinsam mit Ihrer General- und Vorsorgevollmacht (einschließlich Betreuungsverfügung) in einer Urkunde errichten, gilt dies als gegenstandsgleich – es entstehen also keine zusätzlichen Kosten.