Familie
Ehevertrag
Schon Friedrich Schiller wusste: Auf eine Eheschließung folgt im Falle einer Trennung nicht selten bittere Reue. Dies liegt an den rechtlichen Folgen einer Scheidung, die mitunter nicht nur kostspielig, sondern auch als ungerechtempfunden werden. Um dies zu vermeiden, ist der Gang zum Notar unverzichtbar, da Eheverträge stets notariell beurkundet werden müssen.
Nicht jedes Paar braucht zwingend einen Ehevertrag. Doch es ist sinnvoll, sich frühzeitig zu fragen, ob die gesetzlichen Regelungen auch wirklich zu Ihrer Partnerschaft passen. Das gesetzliche Modell der Zugewinngemeinschaft basiert auf der klassischen Hausfrauenehe und wird modernen Partnerschaften, in denen beide Ehegatten berufstätig sind und Kinder gemeinsam betreuen, oft nicht gerecht.
Gerade für Selbständige kann der gesetzliche Zugewinnausgleich gefährlich werden, weil er die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens bedrohen kann. Bei Gesellschaften mit mehreren Teilhabern verlangen Gesellschaftsverträge häufig ohnehin eine Absicherung durch Ehevertrag, um alle Beteiligten zu schützen. Auch wenn ein Ehegatte bereits mit erheblichem Vermögen in die Ehe geht oder solches durch Erbschaft oder Schenkungerhält, können Erträge und Wertsteigerungen dem Zugewinnausgleich unterliegen – mit oft ungewollten Folgen.
Eine pauschale Gütertrennung ist jedoch selten die beste Lösung, da sie im Erb- und Steuerrecht erhebliche Nachteile bringen kann. Gefragt ist daher eine individuelle Lösung, die Ihre persönliche Lebenssituation berücksichtigt.
Im Beratungsgespräch klären wir u. a.:
- Gibt es einen Kinderwunsch und wie soll die Betreuung geregelt sein?
- Ist ein Wechsel in die Selbständigkeit geplant?
- Soll nach einer Scheidung nachehelicher Unterhalt bestehen?
- Wie soll mit während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften umgegangen werden?
Eheverträge können jederzeit geschlossen werden – vor der Hochzeit ebenso wie während der Ehe, z. B. bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder bei einer geplanten Immobilienschenkung. Damit schaffen Sie Klarheit und Rechtssicherheit für gute wie schlechte Zeiten.
Scheidungsfolgenvereinbarung
Selbst wenn eine Trennung bereits beschlossen ist, kann der Gang zum Notar sinnvoll sein – solange beidseitig der Wunsch nach einer gütlichen Einigung besteht. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung verhindert oft jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen und spart tausende Euro an Anwalts- und Gerichtskosten. Zudem lassen sich Ergebnisse vermeiden, die sonst automatisch eintreten würden – etwa eine Teilungsversteigerung gemeinsamer Immobilien.
In einer solchen Vereinbarung werden zahlreiche Fragen geklärt, die über den Inhalt eines „normalen“ Ehevertrages hinausgehen, zum Beispiel:
- Soll die gemeinsame Immobilie verkauft werden oder von einem Ehegatten übernommen werden?
- Wie wird der Kindesunterhalt geregelt?
- Sollen die Ehegatten nach der Trennung noch eine gemeinsame steuerliche Veranlagung vornehmen?
- Werden die gegenseitigen Erbansprüche bereits jetzt ausgeschlossen?
Auch hier gilt: Jede Ehe und jede Trennung ist individuell. Deshalb erarbeite ich gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung, die Ihre Interessen wahrt und gleichzeitig den Weg für eine schnelle und rechtssichere Beendigung der Ehe ebnet. Gerne arbeite ich dabei eng mit Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrer Rechtsanwältin zusammen, die das familiengerichtliche Verfahren begleitet.